Code of conduct (German)

Code of conduct

Verhaltenskodex

Vorwort

Bei Posibi arbeiten wir daran, eine Welt zu schaffen, in der wiederverwertbare Materialien als Ressourcen behandelt werden, die nicht verloren gehen dürfen. Wir setzen uns für einen verantwortungsvolleren Umgang mit den Ressourcen der Natur ein und sorgen für ein Gleichgewicht zwischen Umwelt, Mensch und Wirtschaft.

Wir sind stets bestrebt, sicherzustellen, dass alle Aktivitäten in unserer Wertschöpfungskette mit größtmöglicher Transparenz und Einsicht in Bezug auf Umwelt, Klima, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung abgewickelt werden. Posibis Lieferanten, Vertreter, Subunternehmer, Kunden und anderen Interessengruppen von Posibi haben direkten oder indirekten Einfluss auf den Planeten und die umliegende Gesellschaft. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern die gleichen hohen Standards, die wir an uns selbst stellen, und sie müssen daher die Anforderungen unseres Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten.

 

Posibi ist ein dänisches Unternehmen und muss daher über die CSRD – Corporate Social Responsibility Directive – berichten. Wir ermutigen alle Geschäftspartner, Anforderungen gemäß den CSRD-Standards gegenüber ihren Lieferanten und Stakeholdern umzusetzen.

Darüber hinaus ermutigen wir alle Partner, eine noch größere Verantwortung zu übernehmen, als es das Gesetz vorschreibt. Der Kodex basiert auf Vertrauen, Ehrlichkeit und Respekt und ist in diesem Verhaltenskodex zusammengefasst.

 

Wenn ein Stakeholder, ob extern oder intern, auf Bedingungen aufmerksam gemacht werden, die nicht im Einklang mit diesem Verhaltenskodex stehen, oder Fragen hat, kann Kontakt zum Geschäftsführer von Posibi, Jan Hohberg, unter jh@posibi.dk aufgenommen werden, oder der Ansprechpartner des Kooperationspartners. Kontaktinformationen finden Sie unter www.posibi.dk

 

Eine anonyme Meldung ist auch über unser Whistleblower-System Whistleblower – Posibi möglich 

 

Gesetzgebung

Alle Geschäftspartner von Posibi müssen alle in den Ländern, in denen sie tätig sind, geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften kennen und einhalten. Die Partner müssen über alle relevanten Genehmigungen, Lizenzen und erforderlichen Registrierungen verfügen.

Die Kunststoff-, WEEE- und BAT-Richtlinien sind besonders wichtig für Geschäftspartner, die sich mit dem Transport, der Behandlung, Reparatur und dem Verkauf von Kunststoff- oder Elektro- und Elektronikgeräten befassen.

Sollte die lokale Gesetzgebung im Widerspruch zu diesem Verhaltenskodex stehen, ist der Geschäftspartner verpflichtet, seinen Ansprechpartner bei Posibi hierüber zu informieren.

Wir erwarten außerdem von unseren Geschäftspartnern, dass sie Posibi auf dem Laufenden halten, wenn sich ihre Genehmigungen und Erlaubnisse erheblich ändern.

 

Marktverhalten, Korruption und Bestechung

Von den Geschäftspartnern von Posibi wird erwartet, dass sie ihre Geschäfte auf faire und ethische Weise im Einklang mit den internationalen Handelsregeln führen.

Unsere Geschäftspartner müssen die Rechte an geistigem Eigentum respektieren und vertrauliche Informationen vor Diebstahl, Betrug und unangemessener Offenlegung schützen.

Unsere Geschäftspartner dürfen mit Wettbewerbern keine Vereinbarungen über Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Innovationshemmungen oder ähnliche wettbewerbswidrige Aktivitäten treffen, die gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs verstoßen.

 

Korruption

Kein Geschäftspartner darf sich an irgendeiner Form von Korruption oder Bestechung beteiligen oder diese tolerieren. Partner dürfen niemals Dienstleistungen oder andere Vergütungen anbieten oder erhalten, die als ungerechtfertigt angesehen werden könnten.

Die internationalen und nationalen Gesetze zu Korruption und Bestechung müssen eingehalten werden.

 

Geldwäsche

Posibi toleriert keine Geldwäsche und erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie ebenfalls keine Geldwäsche akzeptieren, begünstigen oder unterstützen.

 

Interessenkonflikt

Mitarbeiter sollten weder direkt noch über eng verbundene Personen in Interessenkonflikte verwickelt werden, die ihre Glaubwürdigkeit gefährden könnten. Tritt eine solche Situation ein, wird vom Geschäftspartner erwartet, dass er Posibi unverzüglich benachrichtigt.

 

Geschenke, Unterhaltung und Gastfreundschaft

Posibi bittet unsere Geschäftspartner, den Mitarbeitern von Posibi keine teuren oder aufwendigen Geschenke, Bewirtungen oder Einladungen zu überreichen.

Alle Geschenke, Unterhaltungen und/oder Bewirtungen müssen angemessen sein und den allgemeinen örtlichen Gesetzen und Geschäftspraktiken entsprechen. Posibi’s Personal ist es nicht gestattet, direkt oder indirekt Geschenke in Form Bargeld oder Ähnlichem anzunehmen.

 

Vertraulichkeit

Die Geschäftspartner von Posibi müssen vertrauliche Informationen schützen, indem sie sie sicher aufbewahren, den Zugriff beschränken und eine öffentliche Diskussion oder Offenlegung vermeiden.

Jede autorisierte Weitergabe vertraulicher Informationen muss in einer Weise erfolgen, die die Rechte des geistigen Eigentums schützt.

 

Respekt vor Landrechten

Die Geschäftspartner von Posibi müssen die Rechte von Einzelpersonen, indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften auf Eigentum und Land respektieren. Dies auch in ihrer Lieferkette.

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Posibi erwartet von allen Geschäftspartnern, dass sie die UN-Erklärung der Menschenrechte und die ILO-Erklärung über Grundprinzipien und Rechte bei der Arbeit respektieren und unterstützen.

 

Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter von Posibi sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Tarifverträgen stehen, je nachdem, was den Arbeitnehmern den größten Schutz bietet. Überstunden müssen im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung erfolgen und die Arbeitszeit sollte in einem Zeitraum von sieben Tagen auf keinen Fall mehr als 60 Stunden überschreiten.

Alle Überstunden müssen mit der gesetzlichen Überstundenvergütung, Freistellung oder Bezahlung abgegolten werden. Für jede Lohnperiode müssen Arbeitnehmer über eine zeitnahe und verständliche Lohnabrechnung verfügen, die ausreichende Informationen enthält, um die korrekte Vergütung für die geleistete Arbeit zu überprüfen.

von Posibi sollten über ein System zur Arbeitszeiterfassung verfügen.

Gegebenenfalls muss allen Mitarbeitern der angesammelte Urlaub, der geplante Krankheitsurlaub oder der Elternurlaub gewährt werden.

 

Kinderarbeit

Posibi duldet keine Kinderarbeit. Von allen Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die ILO- Konvention (Nr. 138) über das Mindestalter für den Zugang zur Beschäftigung und die ILO-Konvention (Nr. 182) zum Verbot befolgen und einhalten Bekämpfung und sofortige Bemühungen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Dies gilt sowohl für Geschäftspartner als auch für deren Lieferkette.

Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf jede Person unter 15 Jahren oder unter dem im Land geltenden Mindestalter für eine Beschäftigung, je nachdem, welches höher ist.

Bei der Beschäftigung junger Arbeitnehmer, auch von Auszubildenden oder Berufsschülern, müssen Gesetze und Vorschriften zum Mindestarbeitsalter und zur Schulpflicht eingehalten werden.

Der Schutz junger Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren bei ihrer Arbeit keinen Bedingungen ausgesetzt sind, die geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich oder schädlich sind oder ihre schulische Ausbildung beeinträchtigen.

Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nachts nicht arbeiten.

 

Anerkannte Anstellung

Alle Geschäftspartner von Posibi sollten sicherstellen, dass allen Arbeitern für sie ein anerkanntes Arbeitsverhältnis zugrunde liegt. Das bedeutet, dass sich unsere Geschäftspartner durch ein anerkanntes Arbeitsverhältnis zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften für den Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit verpflichten. Dies darf nicht durch die Vergabe von Unteraufträgen, den übermäßigen Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen oder Lehrlingsausbildungsprogrammen bewusst vermieden werden, ohne dass die tatsächliche Absicht besteht, den Lehrlingen eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen.

 

Zwangsarbeit

Posibi akzeptiert keinerlei Form von Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder unfreiwilliger Arbeit. Unsere Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass sie sich in ihrer Lieferkette an keiner Form von Menschenhandel, Gefängnisarbeit, moderner Sklaverei, illegaler Arbeit, Zwangsarbeit oder Ähnlichem beteiligen.

Sämtliche Arbeiten, die für und von den Geschäftspartnern von Posibi ausgeführt werden , müssen auf anerkannten Beschäftigungsbedingungen in Übereinstimmung mit der örtlichen Gesetzgebung basieren.
Alle Arbeitsverträge müssen freiwillig sein und es muss den Mitarbeitern jederzeit freigestellt sein, ihren Arbeitsplatz zu verlassen oder ihren Vertrag oder ihre Beschäftigungsbedingungen zu kündigen.

Posibi akzeptiert keine Methoden, die die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer einschränken, und niemand darf gegen seinen Willen am Arbeitsplatz gehalten werden.

Arbeitsverträge müssen den örtlichen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Arbeitnehmer müssen vor Arbeitsbeginn in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Sprache über ihre gesetzlichen Rechte und Arbeitsbedingungen informiert und unterschrieben werden.

 

Belästigungen und Drohungen

Die Geschäftspartner von Posibi müssen ihre Mitarbeiter mit Respekt und Würde behandeln. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Organisation frei von harter und unmenschlicher Behandlung ihrer Mitarbeiter ist, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Bestrafung, geistiger oder körperlicher Nötigung oder verbaler Beleidigung, und dass keine Androhung einer solchen Behandlung besteht.

Mitarbeiter unserer Geschäftspartner dürfen nicht in der rechtmäßigen und friedlichen Ausübung ihrer Rechte eingeschränkt werden.

Geschäftspartner dürfen eine Gehaltskürzung nicht als Disziplinarstrafe nutzen, es sei denn, dies ist durch Tarifverträge geregelt oder gesetzlich zulässig.

 

Vielfalt und Nichtdiskriminierung

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihre Mitarbeiter, Arbeiter oder alle Personen, die mit dem jeweiligen Unternehmen in Kontakt stehen, mit dem gleichen Respekt behandeln. Daher dulden wir keine Diskriminierung oder Belästigung jeglicher Art in Form von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der Nationalität, der Schwangerschaft, einer Krankheit, der Religion, der sexuellen Orientierung, der Gewerkschaftszugehörigkeit oder der politischen Zugehörigkeit.

 

Freiheit

Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, das Recht ihrer Mitarbeiter auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem Tarifverhandlungen über Löhne und Beschäftigungsbedingungen.

von Posibi sollten Arbeitnehmervertretern angemessenen Zugang zu Besprechungseinrichtungen/-bereichen gewähren und sicherstellen, dass sie aufgrund ihrer Rolle keinen Nachteilen oder Diskriminierungen ausgesetzt sind.

 

Sicherheit und Gesundheit

Bei Posibi erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie die gegebenen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen einhalten, die einen gesunden, sicheren und hygienischen Arbeitsplatz gewährleisten müssen, mit dem Ziel, das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen zu minimieren.

Zu den diesbezüglichen Bemühungen sollten unter anderem Folgendes gehören: Brandschutz, Evakuierungsplan, Sicherheitsausrüstung und -verfahren, Zugang zu sauberen Toiletten und Trinkwasser, Erste-Hilfe-Ausrüstung, ordnungsgemäße Schulung im Umgang mit Maschinen und im ordnungsgemäßen Umgang mit chemischen Substanzen eine sichere Art und Weise.

Potenzielle Notfälle und Vorfälle müssen identifiziert und bewertet und ihre Auswirkungen durch die Implementierung von Notfallplänen und Reaktionsverfahren, einschließlich Notfallmeldungen, Mitarbeiterbenachrichtigungs- und Evakuierungsverfahren, Mitarbeiterschulungen und Übungen, minimiert werden. Notfallübungen müssen mindestens einmal im Jahr oder gemäß den örtlichen Gesetzen durchgeführt werden, je nachdem, was strenger ist.

Darüber hinaus ermutigen wir unsere Geschäftspartner, Unfälle und Beinaheunfälle zu registrieren und zu verfolgen, um die Gesundheits- und Sicherheitsbemühungen kontinuierlich zu verbessern.

Bei Bedarf müssen den Mitarbeitern kostenlos angemessene, gut gewartete persönliche Schutzausrüstung und Aufklärungsmaterialien über die Risiken zur Verfügung gestellt werden, denen sie bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können.

Mitarbeiter müssen das Recht der Mitarbeiter respektieren, unsichere Arbeit abzulehnen und ungesunde Arbeitsbedingungen zu melden.

Wenn die Unterbringung Teil des Arbeitsverhältnisses ist, muss sie sauber, sicher und wirtschaftlich angemessen sein, den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmer genügen und den Gesetzen des Landes entsprechen. Die Unterbringung sollte dem in der örtlichen Gemeinde angebotenen Grundniveau entsprechen oder dieses übertreffen. Die Arbeiter müssen die Freiheit haben, nach Belieben ein- und auszugehen.

 

Beschwerdeverfahren

Unsere Geschäftspartner müssen über Systeme verfügen, die eine faire, vertrauliche und anonyme Beschwerdemeldung und -nachverfolgung ohne Angst vor Repressalien ermöglichen. Dazu gehört auch der Schutz von Whistleblowern unter Arbeitnehmern.

 

Klima- und Umweltschutz

Geschäftspartnern von Posibi müssen mindestens die geltenden nationalen und internationalen Umweltgesetze und -standards in dem Land/den Ländern einhalten, in denen sie ihre Aktivitäten ausüben. Sie müssen die geltenden Vorschriften in Bezug auf Luftverschmutzung, gefährliche Abfälle, Einleitung von Wasser, Lagerung von Chemikalien, Recycling von Abfällen und Kontrolle der Abfallbewirtschaftung einhalten.

Geschäftspartner müssen alle für ihre Aktivitäten erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einholen und einhalten. Solche Dokumente und Zertifikate müssen Posibi auf Verlangen vorgelegt werden.

Die Geschäftspartner von Posibi müssen ihren Verbrauch natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie und Wasser, optimieren. Sie müssen den Einsatz gefährlicher Materialien, Chemikalien und Substanzen identifizieren und reduzieren sowie eine sichere Handhabung, Lagerung, Transport und Entsorgung dieser gewährleisten.

Chemikalien, Abfälle und andere Materialien, die eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellen können, müssen identifiziert, gekennzeichnet und auf eine Weise verwaltet werden, die eine sichere Wiederverwertung, Wiederverwendung oder Entsorgung gewährleistet.

Luftemissionen von flüchtigen organischen Chemikalien, Aerosolen, ätzenden Stoffen, Partikeln, ozonschädigenden Substanzen und Verbrennungsnebenprodukten, die beim Betrieb entstehen, müssen vor der Einleitung charakterisiert, routinemäßig überwacht, kontrolliert und gemäß den geltenden Gesetzen behandelt werden.

Wir ermutigen unsere Geschäftspartner, kontinuierlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihre direkten und indirekten negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren und Verbesserungsziele kontinuierlich zu überwachen.

 

Verschiebung

Beim Kauf von Waren oder Komponenten zum Recycling oder Upcycling von Posibi müssen unsere Geschäftspartner besonders auf die Umweltauswirkungen der Waren im Zusammenhang mit der Verdrängung des Produkts oder Materials achten, das durch die verkauften Waren ersetzt wird. Wir benötigen daher einen Nachweis, dass der Prozess, dem die verdrängten Komponenten ausgesetzt werden, keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat. Diese Dokumentation kann auf einer allgemeinen Beurteilung basieren und muss nicht für jede verkaufte Einheit/Komponente erstellt werden. Die zu recycelnden Einheiten müssen auch die erwartete Lebensdauer der Produkte sowie Umwelt- und Energieauswirkungen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Produkte keinen negativen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten.

 

Rückverfolgbarkeit

Wenn ein Geschäftspartner Abfälle und/oder Rohstoffe zur Behandlung oder zum Weiterverkauf an Dritte durch Posibi erhält, ist es von großer Bedeutung, dass wir die Dokumentation der Behandlungsergebnisse, einschließlich der endgültigen Verwertungszertifikate, sicherstellen.

dieser Daten ist für Posibi unerlässlich, damit wir die Ergebnisse an die Lieferkette zurückmelden können.

Wir ermutigen unsere Partner, die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, indem sie Rückverfolgbarkeit und Dokumentation durch Daten und Digitalisierung sicherstellen.

 

Implementierung und Audit

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Geschäftspartner von Posibi.

Posibi beauftragte Dritte Inspektionen durchzuführen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex sicherzustellen. Eine solche Überprüfung der Partnereinrichtungen und -prozesse erfolgt mit angemessener Vorankündigung und auf Kosten von Posibi .

den Verhaltenskodex für Geschäftspartner von Posibi einhalten.

Ein festgestellter Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex wird registriert, woraufhin ein Maßnahmenplan erstellt und befolgt werden muss.

Hält sich ein Geschäftspartner nicht an diesen Verhaltenskodex für Geschäftspartner und führt darüber hinaus vereinbarte Verbesserungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist durch, auch wenn ein Maßnahmenplan vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen zu beenden Partner.